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Preis, der für eine Liegenschaft tatsächlich erzielt wurde
oder unter normalen Verhältnissen voraussichtlich hätte erzielt
werden können.
In der Praxis der Liegenschaftsschätzung wird
der Verkehrswert überbauter Grundstücke aus den unabhängig voneinander
errechneten Grössen Realwert
und Ertragswert bestimmt.
Bei Einfamilienhäusern wird dem Realwert, bei Mehrfamilienhäusern
dem Ertragswert mehr Gewicht gegeben.
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